Reduzierung der Grenzwerte auf 0,6 V/m
Im Einklang mit dem Europarat, der in seiner Resolution 1815 empfiehlt, die Belastung durch die NIS zunächst auf 0.6 V/m und dann auf 0,2 V/m zu reduzieren. Wir schlagen vor, die gesetzlichen Grenzwerte auf 0.6 V/m zu senken. Für Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN) möchten wir auf 0.2 V/m senken. Wir halten es für akzeptabel, da Werte zwischen 0.2 und 0.6 V/m den aktuell gemessenen Werten entspricht und die Mobilfunkbetreiber eine Reduzierung der Strahlenbelastung mit der 5G versprochen haben.
Dennoch wollen wir dies durch eine Gesetzgebung sicherstellen. Mit 15’000 zusätzlichen Antennen in der Schweiz, höheren Bandbreiten, Millionen von neuen angeschlossenen Geräten und 20’000 neuen Satelliten befürchten wir dass die Zwangsbestrahlung der Bevölkerung zunehmen wird. Die Senkung des Grenzwertes auf 0,6 V/m ist auch dadurch gerechtfertigt, da die Eigenschaften des 5G-Signals denen des WiFi ähnlich sind. EUROPAEM hält das 5G Signal für zehnmal schädlicher als das 4G-Signal (siehe Tabelle unten). Zudem wird ab 0,6 V/m ein signifikanter Einfluss auf die Zellfunktionen beobachtet.
Auszug aus «Lignes directrices 2016 de l’EUROPAEM pour la prévention, le diagnostic et le traitement des sujets atteints de problèmes de santé et de maladies en lien avec les champs électromagnétiques«, Seite 32